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title: "Eigene Assistenten, austauschbare Modelle: was eine KI-Plattform trägt"
lang: de
type: blog
canonical: https://www.arocom.de/blog/ein-vertragspartner-statt-vier
alternate: https://www.arocom.de/en/blog/one-contract-instead-of-four
author: "Axel Roth"
published: 2026-08-07
last_updated: 2026-09-09
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# Eigene Assistenten, austauschbare Modelle: was eine KI-Plattform trägt

Angeschafft wird eine KI-Plattform aus zwei Gründen: Die Fachbereiche bauen sich darauf eigene Assistenten, und die Arbeit läuft weiter, wenn ein Modellanbieter ausfällt. Ein Vertrag statt vier ist dagegen ein Verwaltungsargument, das für sich genommen keine Anschaffung begründet. Was es trotzdem wert ist, rechnet dieser Beitrag durch. Eine Plattform nimmt euch Pflegeaufwand ab, die Verantwortung bleibt, wo sie ist. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO bleibt eure Organisation, die Zahl der Subprozessoren sinkt nicht, und mit Datenhoheit hat die Bündelung nichts zu tun. Real ist die Ersparnis trotzdem: ein Auftragsverarbeitungsvertrag, den ihr einmal gegen die Liste aus Artikel 28 Absatz 3 DSGVO prüft, eine Subprozessorenliste statt vier, ein Offboarding-Schritt statt vier, ein Modellwechsel ohne neuen Vertrag. Beim EU AI Act entscheidet die Rollenzuordnung: Mit einer fremden Plattform seid ihr Betreiber nach Artikel 3 Nummer 4, und die Pflicht, die dabei jeden trifft, ist Artikel 4 zur KI-Kompetenz, in Kraft seit dem 2. Februar 2025 und seit Juli 2026 in gelockerter Fassung.

## Eigene Assistenten, austauschbare Modelle: was eine KI-Plattform trägt

Angeschafft wird eine KI-Plattform aus zwei Gründen. Die Fachbereiche
bauen sich darauf eigene Assistenten, die einen ganzen Vorgang übernehmen:
ein Dokument lesen, die Angaben herausziehen, einen Entwurf ablegen, das
Ergebnis zurückmelden. Und die Arbeit läuft weiter, wenn einer
der Modellanbieter ausfällt, drosselt oder teurer wird. Darum geht es auf
der [Leistungsseite](https://www.arocom.de/leistungen/langdock).

Dieser Beitrag nimmt sich den Teil vor, der danach kommt und den jemand
jahrelang pflegen muss: die Verträge. Ein Vertrag statt vier ist ein
Verwaltungsargument, das für sich genommen keine Anschaffung begründet.
Beziffern lässt es sich trotzdem, und an einer Stelle schlägt es in ein
betriebliches Argument um.

Die Ausgangslage kennen wir aus fast jedem Erstgespräch. Das Marketing
arbeitet mit einem Chatdienst, die Entwicklung mit einem zweiten, der
Vertrieb hat einen dritten über ein bestehendes Konto, und in der
Verwaltung ist ein vierter im Office-Paket mitgekommen, ohne dass ihn
jemand ausgesucht hätte.

Eine Plattform nimmt euch dabei Pflegeaufwand ab. Die Verantwortung
bleibt, wo sie ist: Verantwortlicher im Sinne der DSGVO bleibt eure
Organisation, die Zahl der Subprozessoren sinkt nicht, und mit deutscher
Datenhoheit hat die Bündelung nichts zu tun. Durchgerechnet wird das an
Langdock, weil diese Plattform in unseren Erstgesprächen am häufigsten auf
dem Tisch liegt: ein Vertragspartner in Berlin, deutsches Recht, Modelle
von sechs Anbietern dahinter. Was die Plattform kann und wo sie an Grenzen
stößt, steht im Überblick zu [Langdock](https://www.arocom.de/wissen/ki/langdock).

## Was vier Werkzeuge an Verwaltung erzeugen

Jedes Werkzeug, das personenbezogene Daten in eurem Auftrag verarbeitet,
braucht einen eigenen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO,
eine eigene Subprozessor-Bewertung und ein eigenes Löschkonzept.

| Pflicht | Vier Einzelwerkzeuge | Eine Plattform |
| --- | --- | --- |
| Auftragsverarbeitungsvertrag | vier Verträge, teils unterschiedliches Recht | einer, einmal gegen Art. 28 Abs. 3 geprüft |
| Subprozessoren | vier Listen, vier Änderungsmeldungen, vier Widerspruchsfristen | eine Liste mit den Modellanbietern |
| Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO | ein Eintrag je Verarbeitungstätigkeit, darin vier Auftragsverarbeiter | derselbe Eintrag, ein Auftragsverarbeiter |
| Löschkonzept | vier Verfahren, vier Aufbewahrungslogiken | eines, Aufbewahrungsdauer vom Admin gesetzt |
| Nutzerverwaltung | vier Nutzerlisten, vier Offboarding-Schritte je Austritt | ein Verzeichnis mit SSO und SCIM |
| Modellwechsel | neuer Anbieter, neuer Vertrag | Modellwahl pro Unterhaltung |

Die dritte Zeile wird regelmäßig falsch verkauft. Das Verzeichnis nach
Artikel 30 wird pro Verarbeitungstätigkeit geführt: Vier Werkzeuge in
derselben Tätigkeit sind ein Eintrag mit vier Auftragsverarbeitern, eine
Plattform in Personal, Marketing und Support sind drei Einträge. Die
Ersparnis steckt in den Anlagen. Artikel 30 Absatz 5 nimmt Organisationen
unter 250 Beschäftigten davon aus, aber nur bei risikoloser,
gelegentlicher Verarbeitung ohne Daten nach Artikel 9 oder 10, was bei
Mitgliederdaten regelmäßig ausscheidet, Einzelheiten unter
[Schatten-KI](https://www.arocom.de/wissen/ki/schatten-ki).

## Woran ihr einen tragfähigen AVV erkennt, geprüft an Langdock

Ein AVV allein sagt noch nichts über seine Qualität. Artikel 28 Absatz 3 DSGVO
schreibt vor, was darin stehen muss, und taugt damit als Prüfliste: im
Einleitungssatz Gegenstand und Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die
Art der Daten, die Kategorien betroffener Personen sowie Pflichten und
Rechte des Verantwortlichen, dazu acht Zusagen in den Buchstaben a bis h:

- **a) Weisungsbindung**, ausdrücklich einschließlich Übermittlungen in
  Drittländer. Hier hängt bei KI-Plattformen dran, wo die Inferenz
  stattfinden darf.
- **b) Vertraulichkeit** der befugten Personen.
- **c) Sicherheit nach Artikel 32.** Bei Langdock belegt: AES-256 und
  TLS 1.2+, ISO 27001 zertifiziert, SOC 2 Type II auditiert, die
  Zertifikatsdetails allerdings nicht öffentlich.
- **d) Unterauftragsverarbeiter** nur unter den Bedingungen der Absätze 2
  und 4. Dafür braucht ihr die namentliche Liste, die bei Langdock am
  7. August 2026 öffentlich nicht abrufbar war.
- **e) Unterstützung bei Betroffenenrechten.**
- **f) Unterstützung bei den Artikeln 32 bis 36.** Artikel 33 Absatz 2
  verpflichtet den Auftragsverarbeiter ohnehin, euch eine
  Datenschutzverletzung unverzüglich zu melden. Eine vertraglich
  genannte Frist macht daraus etwas Nachprüfbares. Eure eigenen 72
  Stunden laufen davon unabhängig.
- **g) Löschung oder Rückgabe** aller Daten nach Vertragsende, nach eurer
  Wahl. Langdocks Nutzungsbedingungen legen dafür keine Frist fest.
- **h) Nachweise und Duldung von Audits.**

Eine Stufe davor liegt die Frage, ob euer Tarif überhaupt für
Auftragsverarbeitung gemacht ist. Bei den verbreiteten Chatdiensten ist
Training mit euren Eingaben in den Privattarifen Voreinstellung mit
Opt-out und erst in den Geschäftstarifen vertraglich ausgeschlossen. Ein
privater Account im Berufsalltag hat überhaupt keinen AVV.

## Der Aufwand steckt in der Pflege

Verträge abschließen ist einmalige Arbeit, teuer wird das Danach. Ändert
ein Anbieter seine Subprozessorenliste, muss jemand die Meldung lesen,
bewerten, dokumentieren und im Zweifel widersprechen, bei vier Anbietern
viermal. Beim Austritt einer Person ist der Zugang in vier Systemen zu
entziehen, und verwaiste Accounts mit Zugriff auf Chatverläufe sind im
Ernstfall meldepflichtig.

Der häufigste Fall ist trotzdem ein anderer: Werkzeuge, von denen die
Leitung nichts weiß. Ein Verbot hilft dabei wenig, drei Schritte schon.
Erstens inventarisieren, mit einer Abfrage ohne Konsequenz für die, die
antworten. Zweitens je Werkzeug entscheiden: auf einen Firmenaccount
holen, ersetzen oder stilllegen. Drittens das Ergebnis in die
Verarbeitungsübersicht schreiben. Mehr dazu unter
[Schatten-KI](https://www.arocom.de/wissen/ki/schatten-ki).

## Was die Bündelung nicht leistet

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO bleibt eure Organisation, von der
Rechtsgrundlage bis zur Meldepflicht. Was das praktisch heißt, steht im
Beitrag zu [DSGVO-konformer KI](https://www.arocom.de/wissen/ki/dsgvo-konforme-ki).

Auch die Zahl der Subprozessoren sinkt nicht, sie rutscht eine Ebene
tiefer: Langdocks Nutzungsbedingungen benennen fünf Verarbeitungswege
einzeln, von Microsoft Azure bis Black Forest Labs.

Und die Bündelung ist keine Datenhoheit. Eigentümerstruktur in Delaware,
die Frankfurt-Behauptung, weltweite Inferenz bei globalem Deployment,
Verschlüsselung und Zertifikate stehen mit Quellen im Überblick zu
[Langdock](https://www.arocom.de/wissen/ki/langdock). Für die Beschaffung genügt ein Satz: Ein
Vertragspartner in Berlin und Datenhoheit sind zwei verschiedene Dinge.
Ob die Kontrolle einer US-Mutter über die Daten der Tochter einen
CLOUD-Act-Zugriff auslöst, ist umstritten; Artikel 48 DSGVO verlangt
dafür grundsätzlich ein Rechtshilfeabkommen, lässt die Ausnahmen des
Artikels 49 aber unberührt.

## EU AI Act: welche Pflicht euch wirklich trifft

In den Beratungsunterlagen, die uns Kunden zeigen, wird am häufigsten die
Rolle verwechselt. Wer Langdock einsetzt, ist Betreiber nach Artikel 3
Nummer 4: wer ein KI-System in eigener Verantwortung verwendet,
ausgenommen die persönliche, nicht berufliche Tätigkeit. Anbieter ist
nach Artikel 3 Nummer 3, wer ein KI-System oder ein GPAI-Modell
entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Verkehr
bringt oder in Betrieb nimmt. Die Artikel, die in Präsentationen am
häufigsten stehen, adressieren den Anbieter:

| Pflicht | Wen sie trifft | Was daraus folgt |
| --- | --- | --- |
| Art. 4 KI-Kompetenz | Anbieter und Betreiber, seit 02.02.2025 | Maßnahmen ergreifen, die den Aufbau von KI-Kompetenz unterstützen, und sie dokumentieren |
| Art. 5 Verbotene Praktiken | alle, seit 02.02.2025 | Keine Anwendungsfälle bauen, die darunter fallen; das Governance-Add-on hat eine Regel-Vorlage |
| Art. 50 Abs. 4 Transparenz | Betreiber, seit 02.08.2026 | Deepfakes kennzeichnen; bei Texten nur zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, und nicht bei redaktioneller Verantwortung |
| Art. 26 Betreiberpflichten | Betreiber von Hochrisiko-Systemen nach Art. 6: Anhang III ab 02.12.2027, Anhang I ab 02.08.2028 | Menschliche Aufsicht benennen, Eingabedaten prüfen, Protokolle aufbewahren, Beschäftigtenvertretung informieren |
| Art. 11, 12, 14, 72 | Anbieter | Trifft euch nicht bei fremder Plattform; die Betreiberseite steht in Art. 26 |

Artikel 4 trifft jede Organisation, die ein solches Werkzeug
freischaltet. Er gilt seit dem 2. Februar 2025 und kennt keine
Hochrisikoschwelle. Seinen Maßstab hat der Digital-Omnibus zur KI
gesenkt: Seit dem 27. Juli 2026 müssen Anbieter und Betreiber
Maßnahmen ergreifen, die den Aufbau von KI-Kompetenz ihres Personals
unterstützen, und schulden kein bestimmtes Kompetenzniveau einer
einzelnen Person mehr. Aus einer Ergebnispflicht ist damit eine
Bemühenspflicht geworden, der Nachweis dafür bleibt derselbe. Die
90-Minuten-Einweisung, die bei jeder Einführung ohnehin ansteht, ist
euer Beleg: Haltet Datum, Teilnehmerliste und Inhalte fest.

Die zweite Pflicht mit Datum ist Artikel 50 Absatz 4, seit dem 2. August
2026 in Geltung: Deepfakes sind als künstlich erzeugt zu kennzeichnen.
Für Texte greift er enger, als Schulungen es darstellen, nämlich nur zur
Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem
Interesse und auch dann nicht bei redaktioneller Verantwortung. Der
KI-Entwurf für den Mitgliederbrief fällt in aller Regel nicht darunter,
ein ungeprüfter Pressetext schon. Beim Bau eigener Assistenten kommt
Artikel 25 dazu: Bei Hochrisiko-Systemen kann ein Betreiber
unter bestimmten Umständen selbst zum Anbieter werden.

Die Hochrisiko-Stufe selbst ist nach hinten gerückt. Der
Digital-Omnibus zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026,
in Kraft seit dem 27. Juli 2026, hat Artikel 113 der KI-Verordnung neu
gefasst: Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III gelten ab
dem 2. Dezember 2027, die nach Anhang I ab dem 2. August 2028. Was sich
verschiebt, ist der Stichtag. Die Einordnung selbst steht weiterhin an:
Ob ein Anwendungsfall überhaupt unter Anhang III fällt, etwa eine
KI-gestützte Vorauswahl von Bewerbungen, klärt ihr besser jetzt als
2027. Die Verbote aus Artikel 5
und die Transparenzpflichten aus Artikel 50 sind von der Verschiebung
nicht berührt. Quelle: Amtsblatt L, 2026/1744 vom 24.07.2026, sowie die
Mitteilung der EU-Kommission zum Inkrafttreten, beide abgerufen am
10. August 2026.

Bleibt das Governance-Add-on. Belegbar deckt es ein Agenten-Inventar mit
Eigentümer, Sichtbarkeit und Freigabe ab, dazu Compliance-Regeln bei
jeder neuen Agent-Version und eine Vorlage zu Artikel 5. Euren
Artikel-4-Beleg erzeugt es nicht, und ob ihr ein Hochrisiko-System
betreibt, beantwortet es ebenfalls nicht. Welche Rolle euch trifft,
ordnet [EU AI Act im Mittelstand](https://www.arocom.de/blog/eu-ai-act-mittelstand) ein.

## Was tatsächlich trägt

Ein AVV mit einem Vertragspartner, der Langdock GmbH in Berlin, den ihr
einmal gegen die Liste aus Artikel 28 Absatz 3 prüft. Ein
Ansprechpartner. Deutsches Recht und Gerichtsstand Berlin, während in
den Verträgen der Einzelwerkzeuge regelmäßig ausländisches Recht und ein
ausländischer Gerichtsstand stehen.

Am meisten wert ist auf Dauer eine Zeile aus der Produktbeschreibung: Das
Modell lässt sich pro Unterhaltung wählen und jederzeit wechseln. Kein
neuer Anbieter, keine neue Prüfung nach Artikel 28. Das ist der Punkt, an
dem das Verwaltungsargument in ein betriebliches umschlägt. Wenn ein
Anbieter ausfällt, drosselt oder die Preise anhebt, arbeitet ihr am selben
Vormittag mit einem anderen Modell weiter, statt eine Beschaffung
anzustoßen. Dieselbe Zeile trägt die Assistenten, die auf der Plattform
entstehen: Sie hängen an der Rolle und den Instruktionen, nicht an einem
Anbieternamen. Das macht eine
[KI-Plattform](https://www.arocom.de/wissen/ki/ki-plattform) aus und ist der belastbare Teil
der Souveränitätsdiskussion.

Im Alltag sieht das so aus. Eine Sachbearbeiterin in der
Mitgliederverwaltung lädt einen Förderbescheid hoch. Der Assistent zieht
Frist, Auflagen und die Form des Verwendungsnachweises heraus und legt
daraus eine Aufgabenliste mit Fälligkeiten an, die dieselbe
Sachbearbeiterin freigibt. In den Häusern, mit denen wir sprechen, sind
das sechs bis zwölf Bescheide im Jahr; die Zahl ist eine Größenordnung
aus dem Erstgespräch und keine Zusage. Wechselt das Modell dahinter,
bleibt dieser Assistent unverändert bestehen, samt Rolle, Instruktionen
und Wissensordner.

Welche Entscheidungen in kleinen Organisationen vor einer solchen
Plattform fallen müssen, steht in
[Sechs Entscheidungen vor der KI-Plattform](https://www.arocom.de/blog/langdock-einfuehren-verein-mittelstand),
und wie wir das begleiten, auf der Leistungsseite
[Langdock einführen und betreuen](https://www.arocom.de/leistungen/langdock).

### Reicht ein AVV mit dem Plattformanbieter, oder brauchen wir zusätzlich Verträge mit den Modellanbietern dahinter?

In der Regel ja, weil die Modellanbieter als Unterauftragsverarbeiter in dessen Kette hängen. Deshalb müsst ihr die Subprozessorenliste kennen, sie ist Teil eurer eigenen Dokumentation.

### Woran erkennen wir schnell, ob ein AVV lückenhaft ist?

An drei Stellen. Erstens die Löschung nach Vertragsende: Die Zusage schreibt Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe g vor, eine Frist dagegen nicht, genau die solltet ihr euch geben lassen. Zweitens die Frist für die Meldung einer Datenschutzverletzung, denn eure 72 Stunden nach Artikel 33 laufen unabhängig davon. Drittens die namentliche Subprozessorenliste.

### Trifft uns der EU AI Act, wenn wir eine Plattform nur benutzen?

Ja, als Betreiber nach Artikel 3 Nummer 4. Damit gelten Artikel 5 und Artikel 4 zur KI-Kompetenz, beide seit dem 2. Februar 2025, sowie die Transparenzpflicht aus Artikel 50 Absatz 4 seit dem 2. August 2026. Artikel 26 kommt hinzu, wenn ihr ein Hochrisiko-System nach Artikel 6 betreibt: Anhang III gilt ab dem 2. Dezember 2027, Anhang I ab dem 2. August 2028, beide verschoben durch den Digital-Omnibus zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026. Die Artikel 11, 12, 14 und 72 richten sich an Anbieter.

### Ist Langdock ein deutscher Anbieter?

Vertraglich ja: Langdock GmbH in Berlin, deutsches Recht, Gerichtsstand Berlin. Eigentumsrechtlich nein, die GmbH gehört zu 100 % der Langdock Inc. in Delaware. Beides gleichzeitig zu sagen ist die korrekte Antwort.

### Was ändert sich vertraglich, wenn wir das Modell wechseln?

Auf einer Plattform bleibt der Vertragspartner derselbe, zu prüfen ist einzig die EU-Region des neuen Modells. Bei Einzelwerkzeugen bedeutet ein Modellwechsel einen neuen Anbieter und einen neuen AVV.
