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title: "EU AI Act für den Mittelstand: Was ab 2026 wirklich gilt"
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type: blog
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author: "Axel Roth"
published: 2026-06-13
last_updated: 2026-10-31
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# EU AI Act für den Mittelstand: Was ab 2026 wirklich gilt

Der EU AI Act gilt seit August 2024 und wird stufenweise wirksam: verbotene Praktiken und KI-Kompetenz seit Februar 2025, Pflichten für universelle KI-Modelle seit August 2025, die allgemeine Anwendbarkeit und die Transparenzpflichten seit August 2026, die Hochrisiko-Pflichten ab Dezember 2027 und August 2028. Für die meisten mittelständischen Unternehmen entscheidet eine Frage über den Aufwand: Seid ihr Anbieter eines KI-Systems oder nur Betreiber? Die meisten sind Betreiber und haben überschaubare Pflichten: keine verbotenen Praktiken, Transparenz bei Chatbots und KI-Inhalten, und nachweisbare KI-Kompetenz im Team. Hochrisiko-Pflichten treffen nur wenige. Der Beitrag ordnet das ein und ersetzt keine Rechtsberatung.

## EU AI Act für den Mittelstand: Was ab 2026 wirklich gilt

Kaum eine Regulierung hat so viele Schlagzeilen produziert wie der EU
AI Act, und kaum eine wird im Mittelstand so überschätzt. In
Erstgesprächen begegnet uns beides: Unternehmen, die glauben, ein
Chatbot auf der Website mache sie zum regulierten KI-Anbieter, und
Unternehmen, die das Thema für reine Konzernsache halten. Beide liegen
daneben.

Dieser Leitfaden ordnet ein, was der AI Act für ein typisches
mittelständisches Unternehmen bedeutet. Er ist bewusst nüchtern
gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche
Bewertung eures konkreten Falls gehört ein Jurist an den Tisch. Aber
ihr solltet die Fragen kennen, die ihr ihm stellt.

## Der Fahrplan: was wann gilt

Der AI Act (Verordnung EU 2024/1689) ist im August 2024 in Kraft
getreten und wird stufenweise wirksam. Die wichtigsten Termine:

| Ab | Was gilt | Wen es vor allem betrifft |
| --- | --- | --- |
| Feb 2025 | Verbotene Praktiken untersagt; Pflicht, den Aufbau von KI-Kompetenz im Unternehmen zu unterstützen (Art. 4) | alle, die KI einsetzen |
| Aug 2025 | Pflichten für Anbieter universeller KI-Modelle (GPAI); Governance-Strukturen der Behörden | Modellanbieter (OpenAI, Google, …), nicht typische Anwender |
| Aug 2026 | Der AI Act wird allgemein anwendbar; die Transparenzpflichten greifen voll und die Bußgelder werden durchsetzbar | alle Betreiber, auch kleine |
| Dez 2027 | Hochrisiko-Pflichten für eigenständige Systeme nach Anhang III (u. a. Beschäftigung, Bildung, Kreditvergabe, kritische Infrastruktur) | Anbieter und Betreiber solcher Systeme |
| Aug 2028 | Hochrisiko-Pflichten für KI in Produkten unter bestehender Produktsicherheit, Anhang I (z. B. Maschinen, Medizinprodukte) | Hersteller regulierter Produkte |

Im August 2026 sind die ersten drei Stufen scharf. Die
KI-Kompetenz-Pflicht gilt seit über einem Jahr, und sie
betrifft auch kleine Unternehmen.

Die Hochrisiko-Stufe ist dagegen nach hinten gerückt, und zwar erst
kürzlich: Der Digital-Omnibus zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744 vom
8. Juli 2026, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, hat Artikel 113 der
KI-Verordnung neu gefasst und die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach
Anhang III auf den 2. Dezember 2027 verschoben, die nach Anhang I auf
den 2. August 2028. Ältere Übersichten nennen dafür noch den August 2026
und den August 2027. Quelle: Amtsblatt L, 2026/1744 vom 24.07.2026,
sowie die Mitteilung der EU-Kommission zum Inkrafttreten, beide
abgerufen am 10. August 2026.

Trotzdem ist die erste Frage nicht "Welche Stufe?",
sondern "Welche Rolle?".

## Die entscheidende Frage: Anbieter oder Betreiber?

Der AI Act unterscheidet vor allem zwei Rollen, und an dieser
Unterscheidung hängt fast der gesamte Aufwand.

**Anbieter** ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt
und unter eigenem Namen auf den Markt bringt. Anbieter tragen die
Hauptlast der Pflichten: Risikomanagement, technische
Dokumentation, Konformitätsbewertung.

**Betreiber** (im Gesetz: "Deployer") ist, wer ein KI-System im
Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einsetzt. Wenn ihr ein fertiges
Tool nutzt, etwa einen eingekauften Chatbot, eine
KI-Texterkennung oder eine Recruiting-Software mit KI, seid ihr
Betreiber. Die Betreiberpflichten sind deutlich schlanker.

Für die allermeisten mittelständischen Unternehmen lautet die
Antwort: Betreiber. Ihr baut keine KI-Systeme, ihr setzt welche
ein. Das ist die gute Nachricht, denn es verschiebt die schwersten
Pflichten zu euren Lieferanten. Vorsicht ist nur an einer Stelle
geboten: Wer ein eingekauftes System wesentlich verändert oder unter
eigenem Namen weitervertreibt, kann rechtlich zum Anbieter werden.
Diese Grenze solltet ihr im Zweifel juristisch klären.

Wie sich die Rollenfrage bei einer eingekauften KI-Plattform auflöst,
samt Vertrags- und Nachweisseite, steht in
[was eine KI-Plattform vertraglich trägt](https://www.arocom.de/blog/ein-vertragspartner-statt-vier).

## Die vier Risikoklassen und was sie für euch bedeuten

Der AI Act stuft KI-Anwendungen nach Risiko ein, nicht nach
Technologie. Dieselbe Technik kann je nach Einsatz in
unterschiedliche Klassen fallen.

| Klasse | Beispiele | Was für Betreiber gilt |
| --- | --- | --- |
| Verboten | Social Scoring, manipulatives Verhalten, biometrische Massenüberwachung | Finger weg, ausnahmslos untersagt |
| Hochrisiko | KI in Personalauswahl, Kreditvergabe, kritischer Infrastruktur, bestimmten Produkten | erhöhte Pflichten: menschliche Aufsicht, Protokollierung, Eignungsprüfung |
| Begrenztes Risiko | Chatbots, KI-generierte Texte und Bilder, Deepfakes | Transparenzpflicht: Einsatz von KI offenlegen |
| Minimales Risiko | Spamfilter, KI in Standardsoftware, Produktempfehlungen | keine spezifischen Pflichten aus dem AI Act |

Die meisten KI-Anwendungen im Mittelstand fallen in die unteren
beiden Klassen. Ein KI-Chatbot auf der Website oder ein
KI-Assistent, der Angebotsentwürfe schreibt, ist in aller Regel
"begrenztes Risiko". Heikel wird es bei Personalentscheidungen:
KI-gestützte Vorauswahl von Bewerbern gilt als Hochrisiko. Wenn ihr
so ein Tool einsetzt oder einsetzen wollt, ist das der Bereich,
den ihr zuerst rechtlich prüfen lassen solltet.

## Was ihr als Betreiber konkret tun müsst

Für ein typisches Unternehmen, das KI einsetzt, aber nicht baut,
bleiben drei greifbare Pflichten:

**1. KI-Kompetenz aufbauen (gilt seit Februar 2025).** Ihr müsst
Maßnahmen ergreifen, die den Aufbau von KI-Kompetenz bei denen
unterstützen, die mit KI arbeiten, damit sie die Systeme
verantwortungsvoll bedienen und ihre Grenzen einschätzen können. Der
Digital-Omnibus zur KI hat den Maßstab im Juli 2026 gesenkt: Ein
bestimmtes Kompetenzniveau einer einzelnen Person schuldet ihr seither
nicht mehr. Der Nachweis bleibt derselbe, nämlich dass ihr das Thema
strukturiert angeht, etwa durch dokumentierte Schulungen und eine
interne Richtlinie. Eine Zertifizierung verlangt das nicht. Diese
Pflicht wird im Mittelstand am häufigsten übersehen.

**2. Verbotene Praktiken vermeiden.** In der Praxis selten ein
Problem, weil die verbotenen Anwendungen weit von normalem
Geschäftsbetrieb entfernt sind. Trotzdem gehört die Liste einmal
gelesen, bevor ein ambitioniertes KI-Projekt startet.

**3. Transparenz herstellen.** Nutzer müssen erkennen, dass sie mit
einer KI interagieren, etwa bei einem Chatbot. KI-generierte
Inhalte, die Menschen täuschen könnten, müssen gekennzeichnet
werden. Diese Pflicht deckt sich mit unserer eigenen Haltung aus
dem [Leitprinzip](https://www.arocom.de/blog/human-centered-ai-first): KI-Einsatz
offenlegen, nicht verstecken.

Setzt ihr Hochrisiko-Systeme ein, kommen Betreiberpflichten aus
Artikel 26 dazu, ab dem 2. Dezember 2027 für Systeme nach Anhang III und
ab dem 2. August 2028 für Anhang I: menschliche Aufsicht sicherstellen,
die Gebrauchsanweisung des Anbieters befolgen, relevante Protokolle
aufbewahren und die Eignung der Eingangsdaten prüfen. Auch hier liegt
die Hauptlast beim Anbieter, aber ihr tragt Mitverantwortung im Betrieb.
Die Einordnung selbst lohnt sich vor dem Stichtag, weil sie bestimmt,
welche Werkzeuge ihr überhaupt anschafft.

## Drei erste Schritte, ohne Panik

Ihr müsst nicht alles auf einmal lösen. Diese Reihenfolge hat sich
bewährt:

1. **Inventur.** Listet, welche KI-Systeme bei euch im Einsatz
   sind, auch die versteckten in Standardsoftware. Für jedes: Sind
   wir Anbieter oder Betreiber, und in welche Risikoklasse fällt der
   Einsatz?
2. **KI-Kompetenz angehen.** Eine kurze, dokumentierte Schulung für
   alle, die mit KI arbeiten, plus eine einfache interne Richtlinie.
   Das schließt die am häufigsten übersehene Lücke und ist schnell
   erledigt.
3. **Transparenz nachrüsten.** Prüft Chatbots und
   KI-generierte Inhalte auf die nötige Kennzeichnung. Meist sind
   das kleine Anpassungen an Texten und Hinweisen.

Erst wenn die Inventur ein Hochrisiko-System zutage fördert, wird
es aufwändiger, und dann gehört der Fall ohnehin zum Anwalt.

### Macht ein Chatbot auf unserer Website uns zum regulierten KI-Anbieter?

In aller Regel nicht. Wenn ihr einen fertigen Chatbot einsetzt, seid ihr Betreiber, nicht Anbieter. Es gilt die Transparenzpflicht: Nutzer müssen erkennen, dass sie mit einer KI sprechen. Anbieter wäre der Hersteller des Chatbots. Anders kann es liegen, wenn ihr ein System wesentlich umbaut oder unter eigenem Namen weiterverkauft; das gehört dann in die rechtliche Prüfung.

### Drohen wirklich Bußgelder, und in welcher Höhe?

Der AI Act sieht gestaffelte Bußgelder vor, bei verbotenen Praktiken bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei anderen Verstößen niedriger. Diese Höchstwerte zielen auf große Anbieter und gravierende Verstöße. Für einen Betreiber mit Standard-Tools und erfüllten Transparenz- und Kompetenzpflichten ist das Risiko gering. Die genaue Durchsetzung über die nationalen Behörden steht noch am Anfang. Eine belastbare Einschätzung für euren Fall liefert nur eine Rechtsberatung.

### Was hat der AI Act mit der DSGVO zu tun?

Beide gelten parallel und ergänzen sich. Der AI Act regelt das KI-System als solches, die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten darin. Eine KI-Recruiting-Lösung kann beide Regelwerke gleichzeitig auslösen. In der Praxis prüfen wir solche Projekte deshalb immer in beiden Dimensionen.

### Sollten wir mit KI-Projekten warten, bis alles geklärt ist?

Nein. Die Pflichten für typische Betreiber sind beherrschbar, und Abwarten kostet Wettbewerbsfähigkeit. Sinnvoller ist, KI-Projekte von Anfang an mit der Rollen- und Risikofrage zu starten, statt sie hinterher aufzusetzen. Wie ein strukturierter Einstieg aussieht, beschreibt unser Beitrag zur [KI-Strategie im Mittelstand](https://www.arocom.de/blog/ki-strategie-mittelstand).

## Euer nächster Schritt

Beginnt mit der Inventur aus Schritt 1. Sie kostet einen
halben Tag und beantwortet die wichtigste Frage von selbst: ob der
AI Act für euch ein überschaubares Compliance-Thema ist oder ein
größeres Projekt. In den allermeisten mittelständischen Fällen ist
es Ersteres.

Wenn ihr die Einordnung eurer KI-Systeme nicht allein machen
wollt, bringen wir sie in den [Zukunfts-Check](https://www.arocom.de/zukunfts-check)
mit, gemeinsam mit der technischen Bewertung. Die verbindliche
rechtliche Prüfung übernimmt dann euer Anwalt, auf einer Grundlage,
die wir vorbereitet haben.
