KI & Strategie: EU AI Act für den Mittelstand: Was ab 2026 wirklich gilt

EU AI Act für den Mittelstand: Was ab 2026 wirklich gilt

Kaum eine Regulierung hat so viele Schlagzeilen produziert wie der EU AI Act, und kaum eine wird im Mittelstand so überschätzt. In Erstgesprächen begegnet uns beides: Unternehmen, die glauben, ein Chatbot auf der Website mache sie zum regulierten KI-Anbieter, und Unternehmen, die das Thema für reine Konzernsache halten. Beide liegen daneben.

Dieser Leitfaden ordnet ein, was der AI Act für ein typisches mittelständisches Unternehmen bedeutet. Er ist bewusst nüchtern gehalten und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung eures konkreten Falls gehört ein Jurist an den Tisch. Aber ihr solltet die Fragen kennen, die ihr ihm stellt.

Der Fahrplan: was wann gilt

Der AI Act (Verordnung EU 2024/1689) ist im August 2024 in Kraft getreten und wird stufenweise wirksam. Die wichtigsten Termine:

AbWas giltWen es vor allem betrifft
Feb 2025Verbotene Praktiken untersagt; Pflicht, den Aufbau von KI-Kompetenz im Unternehmen zu unterstützen (Art. 4)alle, die KI einsetzen
Aug 2025Pflichten für Anbieter universeller KI-Modelle (GPAI); Governance-Strukturen der BehördenModellanbieter (OpenAI, Google, …), nicht typische Anwender
Aug 2026Der AI Act wird allgemein anwendbar; die Transparenzpflichten greifen voll und die Bußgelder werden durchsetzbaralle Betreiber, auch kleine
Dez 2027Hochrisiko-Pflichten für eigenständige Systeme nach Anhang III (u. a. Beschäftigung, Bildung, Kreditvergabe, kritische Infrastruktur)Anbieter und Betreiber solcher Systeme
Aug 2028Hochrisiko-Pflichten für KI in Produkten unter bestehender Produktsicherheit, Anhang I (z. B. Maschinen, Medizinprodukte)Hersteller regulierter Produkte

Im August 2026 sind die ersten drei Stufen scharf. Die KI-Kompetenz-Pflicht gilt seit über einem Jahr, und sie betrifft auch kleine Unternehmen.

Die Hochrisiko-Stufe ist dagegen nach hinten gerückt, und zwar erst kürzlich: Der Digital-Omnibus zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, hat Artikel 113 der KI-Verordnung neu gefasst und die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 verschoben, die nach Anhang I auf den 2. August 2028. Ältere Übersichten nennen dafür noch den August 2026 und den August 2027. Quelle: Amtsblatt L, 2026/1744 vom 24.07.2026, sowie die Mitteilung der EU-Kommission zum Inkrafttreten, beide abgerufen am 10. August 2026.

Trotzdem ist die erste Frage nicht "Welche Stufe?", sondern "Welche Rolle?".

Die entscheidende Frage: Anbieter oder Betreiber?

Der AI Act unterscheidet vor allem zwei Rollen, und an dieser Unterscheidung hängt fast der gesamte Aufwand.

Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen auf den Markt bringt. Anbieter tragen die Hauptlast der Pflichten: Risikomanagement, technische Dokumentation, Konformitätsbewertung.

Betreiber (im Gesetz: "Deployer") ist, wer ein KI-System im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einsetzt. Wenn ihr ein fertiges Tool nutzt, etwa einen eingekauften Chatbot, eine KI-Texterkennung oder eine Recruiting-Software mit KI, seid ihr Betreiber. Die Betreiberpflichten sind deutlich schlanker.

Für die allermeisten mittelständischen Unternehmen lautet die Antwort: Betreiber. Ihr baut keine KI-Systeme, ihr setzt welche ein. Das ist die gute Nachricht, denn es verschiebt die schwersten Pflichten zu euren Lieferanten. Vorsicht ist nur an einer Stelle geboten: Wer ein eingekauftes System wesentlich verändert oder unter eigenem Namen weitervertreibt, kann rechtlich zum Anbieter werden. Diese Grenze solltet ihr im Zweifel juristisch klären.

Wie sich die Rollenfrage bei einer eingekauften KI-Plattform auflöst, samt Vertrags- und Nachweisseite, steht in was eine KI-Plattform vertraglich trägt.

Die vier Risikoklassen und was sie für euch bedeuten

Der AI Act stuft KI-Anwendungen nach Risiko ein, nicht nach Technologie. Dieselbe Technik kann je nach Einsatz in unterschiedliche Klassen fallen.

KlasseBeispieleWas für Betreiber gilt
VerbotenSocial Scoring, manipulatives Verhalten, biometrische MassenüberwachungFinger weg, ausnahmslos untersagt
HochrisikoKI in Personalauswahl, Kreditvergabe, kritischer Infrastruktur, bestimmten Produktenerhöhte Pflichten: menschliche Aufsicht, Protokollierung, Eignungsprüfung
Begrenztes RisikoChatbots, KI-generierte Texte und Bilder, DeepfakesTransparenzpflicht: Einsatz von KI offenlegen
Minimales RisikoSpamfilter, KI in Standardsoftware, Produktempfehlungenkeine spezifischen Pflichten aus dem AI Act

Die meisten KI-Anwendungen im Mittelstand fallen in die unteren beiden Klassen. Ein KI-Chatbot auf der Website oder ein KI-Assistent, der Angebotsentwürfe schreibt, ist in aller Regel "begrenztes Risiko". Heikel wird es bei Personalentscheidungen: KI-gestützte Vorauswahl von Bewerbern gilt als Hochrisiko. Wenn ihr so ein Tool einsetzt oder einsetzen wollt, ist das der Bereich, den ihr zuerst rechtlich prüfen lassen solltet.

Was ihr als Betreiber konkret tun müsst

Für ein typisches Unternehmen, das KI einsetzt aber nicht baut, bleiben drei greifbare Pflichten:

1. KI-Kompetenz aufbauen (gilt seit Februar 2025). Ihr müsst Maßnahmen ergreifen, die den Aufbau von KI-Kompetenz bei denen unterstützen, die mit KI arbeiten, damit sie die Systeme verantwortungsvoll bedienen und ihre Grenzen einschätzen können. Der Digital-Omnibus zur KI hat den Maßstab im Juli 2026 gesenkt: Ein bestimmtes Kompetenzniveau einer einzelnen Person schuldet ihr seither nicht mehr. Der Nachweis bleibt derselbe, nämlich dass ihr das Thema strukturiert angeht, etwa durch dokumentierte Schulungen und eine interne Richtlinie. Eine Zertifizierung verlangt das nicht. Diese Pflicht wird im Mittelstand am häufigsten übersehen.

2. Verbotene Praktiken vermeiden. In der Praxis selten ein Problem, weil die verbotenen Anwendungen weit von normalem Geschäftsbetrieb entfernt sind. Trotzdem gehört die Liste einmal gelesen, bevor ein ambitioniertes KI-Projekt startet.

3. Transparenz herstellen. Nutzer müssen erkennen, dass sie mit einer KI interagieren, etwa bei einem Chatbot. KI-generierte Inhalte, die Menschen täuschen könnten, müssen gekennzeichnet werden. Diese Pflicht deckt sich mit unserer eigenen Haltung aus dem Leitprinzip: KI-Einsatz offenlegen, nicht verstecken.

Setzt ihr Hochrisiko-Systeme ein, kommen Betreiberpflichten aus Artikel 26 dazu, ab dem 2. Dezember 2027 für Systeme nach Anhang III und ab dem 2. August 2028 für Anhang I: menschliche Aufsicht sicherstellen, die Gebrauchsanweisung des Anbieters befolgen, relevante Protokolle aufbewahren und die Eignung der Eingangsdaten prüfen. Auch hier liegt die Hauptlast beim Anbieter, aber ihr tragt Mitverantwortung im Betrieb. Die Einordnung selbst lohnt sich vor dem Stichtag, weil sie bestimmt, welche Werkzeuge ihr überhaupt anschafft.

Drei erste Schritte, ohne Panik

Ihr müsst nicht alles auf einmal lösen. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:

1. Inventur. Listet, welche KI-Systeme bei euch im Einsatz sind, auch die versteckten in Standardsoftware. Für jedes: Sind wir Anbieter oder Betreiber, und in welche Risikoklasse fällt der Einsatz? 2. KI-Kompetenz angehen. Eine kurze, dokumentierte Schulung für alle, die mit KI arbeiten, plus eine einfache interne Richtlinie. Das schließt die am häufigsten übersehene Lücke und ist schnell erledigt. 3. Transparenz nachrüsten. Prüft Chatbots und KI-generierte Inhalte auf die nötige Kennzeichnung. Meist sind das kleine Anpassungen an Texten und Hinweisen.

Erst wenn die Inventur ein Hochrisiko-System zutage fördert, wird es aufwändiger, und dann gehört der Fall ohnehin zum Anwalt.

Macht ein Chatbot auf unserer Website uns zum regulierten KI-Anbieter?

In aller Regel nicht. Wenn ihr einen fertigen Chatbot einsetzt, seid ihr Betreiber, nicht Anbieter. Es gilt die Transparenzpflicht: Nutzer müssen erkennen, dass sie mit einer KI sprechen. Anbieter wäre der Hersteller des Chatbots. Anders kann es liegen, wenn ihr ein System wesentlich umbaut oder unter eigenem Namen weiterverkauft; das gehört dann in die rechtliche Prüfung.

Drohen wirklich Bußgelder, und in welcher Höhe?

Der AI Act sieht gestaffelte Bußgelder vor, bei verbotenen Praktiken bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei anderen Verstößen niedriger. Diese Höchstwerte zielen auf große Anbieter und gravierende Verstöße. Für einen Betreiber mit Standard-Tools und erfüllten Transparenz- und Kompetenzpflichten ist das Risiko gering. Die genaue Durchsetzung über die nationalen Behörden steht noch am Anfang. Eine belastbare Einschätzung für euren Fall liefert nur eine Rechtsberatung.

Was hat der AI Act mit der DSGVO zu tun?

Beide gelten parallel und ergänzen sich. Der AI Act regelt das KI-System als solches, die DSGVO regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten darin. Eine KI-Recruiting-Lösung kann beide Regelwerke gleichzeitig auslösen. In der Praxis prüfen wir solche Projekte deshalb immer in beiden Dimensionen.

Sollten wir mit KI-Projekten warten, bis alles geklärt ist?

Nein. Die Pflichten für typische Betreiber sind beherrschbar, und Abwarten kostet Wettbewerbsfähigkeit. Sinnvoller ist, KI-Projekte von Anfang an mit der Rollen- und Risikofrage zu starten, statt sie hinterher aufzusetzen. Wie ein strukturierter Einstieg aussieht, beschreibt unser Beitrag zur KI-Strategie im Mittelstand.

Euer nächster Schritt

Beginnt mit der Inventur aus Schritt 1. Sie kostet einen halben Tag und beantwortet die wichtigste Frage von selbst: ob der AI Act für euch ein überschaubares Compliance-Thema ist oder ein größeres Projekt. In den allermeisten mittelständischen Fällen ist es Ersteres.

Wenn ihr die Einordnung eurer KI-Systeme nicht allein machen wollt, bringen wir sie in den Zukunfts-Check mit, gemeinsam mit der technischen Bewertung. Die verbindliche rechtliche Prüfung übernimmt dann euer Anwalt, auf einer Grundlage, die wir vorbereitet haben.

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