Schatten-KI: Wenn Mitarbeitende auf eigene Faust mit KI arbeiten
Irgendwo im Haus tippt gerade jemand eine Kundenmail in einen KI-Chat. Das Konto ist privat, die Organisation weiß nichts davon. Genau das ist Schatten-KI: Beschäftigte erledigen Arbeitsaufgaben mit KI-Werkzeugen, die niemand freigegeben hat. Der Begriff kommt von der Schatten-IT, also Programmen, die sich Mitarbeitende an der IT vorbei besorgen. Neu ist, dass dabei Texte und Dokumente das Haus verlassen, und dass am Ende trotzdem die Organisation dafür geradesteht.
Wie verbreitet Schatten-KI ist
Wie oft das vorkommt, hat der Bitkom im Sommer 2025 in einer Telefonbefragung von 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten erhoben. Das Ergebnis, veröffentlicht im Oktober, zeigt vor allem eine Lücke: Deutlich mehr Unternehmen rechnen mit privaten KI-Zugängen, als selbst einen anbieten, etwa über eine KI-Plattform.
Was rechtlich passiert
Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist, wer über Zweck und Mittel einer Verarbeitung entscheidet (Art. 4 Nr. 7). Eine Bewerbung wird gesichtet, weil die Organisation eine Stelle besetzt, also bleibt die Verantwortung beim Haus und wandert nicht mit dem Konto.
Die Verarbeitung selbst kann im Einzelfall nach Art. 6 DSGVO zulässig sein. Alles andere fehlt trotzdem: kein Vertrag mit dem Anbieter nach Art. 28, kein Eintrag im Verzeichnis nach Art. 30, keine nachweisbaren Schutzmaßnahmen nach Art. 32, und weder Auskunft noch Löschung sind möglich. Die Schritte vor einer Freigabe stehen im Beitrag zu DSGVO-konformer KI-Nutzung.
Wer persönlich dafür geradesteht
Von der Geschäftsführung einer GmbH verlangt § 43 Abs. 1 GmbHG "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes", und nach Abs. 2 haftet sie der Gesellschaft für den Schaden, der aus einer Pflichtverletzung entsteht. Das setzt einen zurechenbaren Schaden voraus; für Bußgelder und eine Abberufung gilt diese Einschränkung nicht. Im Verein haftet ein unentgeltlich tätiges Vorstandsmitglied nach § 31a Abs. 1 BGB nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Was diese Sorgfalt organisatorisch bedeutet, hat das OLG Nürnberg am 30. März 2022 (Az. 12 U 1520/19) beschrieben: eine interne Struktur samt Compliance-System gegen Rechtsverstöße durch Mitarbeitende. Zu KI sagt das Urteil nichts, der Maßstab gilt aber unabhängig vom Werkzeug. Eine Einordnung, keine Rechtsberatung.
Wer im Haus zu beteiligen ist
Vor dem ersten offiziellen Zugang ist die Interessenvertretung zu beteiligen. Eine Plattform mit Zugriffsprotokollen und Nutzungsauswertung ist objektiv geeignet, Verhalten und Leistung zu erfassen, und schon daran hängt das Mitbestimmungsrecht, ganz gleich, ob jemand überwachen will. Welches Regelwerk gilt, hängt von der Trägerschaft ab.
| Trägerschaft | Vertretung und Rechtsgrundlage | Ergebnis |
|---|---|---|
| privatwirtschaftlicher Betrieb | Betriebsrat, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, Unterrichtung nach § 90 Abs. 1 Nr. 3 | Betriebsvereinbarung |
| öffentliche Stelle | Personalrat, § 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG bzw. Landesrecht | Dienstvereinbarung |
| katholische Trägerschaft | Mitarbeitervertretung, § 36 Abs. 1 Nr. 9 MAVO | Dienstvereinbarung, § 38 MAVO |
| evangelische Trägerschaft | Mitarbeitervertretung, § 40 MVG-EKD | Dienstvereinbarung, § 36 MVG-EKD |
| ohne Gremium | keine Vertretung im Haus | schriftliche Hausregel, von der Leitung beschlossen |
Warum ein Verbot allein zu wenig ist
Die University of Melbourne und KPMG haben 2025 in 47 Ländern 48.340 Beschäftigte gefragt, ob sie sensible Firmendaten in öffentliche KI-Werkzeuge hochladen. Das Ergebnis überrascht: Wo KI verboten ist, tun es 67 Prozent, bei einer Nutzungsregel 56 Prozent, ganz ohne Richtlinie 33 Prozent. Verglichen wird dabei allerdings Verbot mit Richtlinie, nicht Verbot mit eigenem Angebot.
Ein zweites Problem: Wer eine Kundendatei versehentlich hochgeladen hat, meldet das nicht, wenn die Meldung zugleich ein Regelverstoß ist. Was eine Meldung nach Art. 33 DSGVO braucht, kommt dann nie an.
Was stattdessen wirkt
Drei Schritte, deren Reihenfolge zählt.
Zuerst ein offizielles Angebot. Solange nichts Freigegebenes da ist, bleibt jede Regel eine Zumutung. Für kleine Teams reichen Business-Tarife mit Auftragsverarbeitungsvertrag und Trainingsausschluss. Ab mehreren Abteilungen lohnt eine KI-Plattform mit zentraler Nutzerverwaltung und Protokollierung, etwa Langdock.
Dann eine schriftliche Nutzungsregel. Eine Seite genügt, wenn darauf steht, welche Werkzeuge freigegeben sind, welche Daten hinein dürfen und wohin man einen Fehler meldet, ohne dafür Ärger zu bekommen.
Zuletzt eine Schulung. Sie erfüllt zugleich die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung, gültig seit dem 2. Februar 2025.
Wofür der freigegebene Zugang dann benutzt wird
Ein Zugang, für den niemand eine Aufgabe benennt, bleibt liegen, und die privaten Konten kehren zurück. Zwei Vorgänge, mit denen sich anfangen lässt: Die Assistenz der Leitung lässt aus der Mitschrift einer Sitzung einen Protokollentwurf schreiben und gibt ihn frei, bevor er in die Sitzungsmappe geht. Im Fundraising entsteht aus der Ausschreibung eines Förderprogramms eine Gegenüberstellung: Was verlangt der Antrag, was liegt vor, was fehlt?
Beides läuft vielerorts längst, nur im privaten Konto. Ein offizieller Zugang macht es sichtbar, und darauf baut alles Weitere auf: geteilte Assistenten, Automatisierung mit n8n, Firmenwissen per RAG. Wie eine Einführung abläuft, steht unter Langdock einführen.
Schatten-KI in geregelte Nutzung überführen?
arocom nimmt auf, was im Einsatz ist, richtet einen freigegebenen Zugang ein und schult die Beteiligten. Ab 10 Personen, unabhängig von der Rechtsform.
Was ist Schatten-KI, und wie verbreitet ist sie?
Arbeitsaufgaben mit KI-Werkzeugen erledigen, die niemand freigegeben hat, meist über private Konten. Laut Bitkom rechnen 42 Prozent der Unternehmen damit, 26 Prozent bieten selbst einen Zugang.
Wer haftet, wenn Mitarbeitende eigenmächtig KI nutzen?
Zunächst die Organisation, denn Verantwortlicher nach der DSGVO ist, wer über Zweck und Mittel entscheidet. Persönlich haftet die Geschäftsführung nach § 43 GmbHG, wenn aus einer Sorgfaltspflichtverletzung ein zurechenbarer Schaden entsteht.
Reicht ein Verbot von KI-Tools?
Die Daten sprechen dagegen. Nach der Erhebung von University of Melbourne und KPMG laden Beschäftigte sensible Firmendaten dort am häufigsten hoch, wo KI verboten ist: 67 Prozent gegenüber 33 Prozent ohne jede Richtlinie.
Wir haben keinen Betriebsrat. Wen müssen wir beteiligen?
Das hängt von der Trägerschaft ab: Öffentliche Stellen beteiligen den Personalrat, kirchliche Träger die Mitarbeitervertretung, jeweils per Dienstvereinbarung. Ohne Gremium tritt eine schriftliche Hausregel der Leitung an deren Stelle.
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